Dienstag, 6. Dezember 2011

Nochmal Berufschancen der Wirtschaftsjuristen

Zu meinem Post vom 12. November hat ein Leser einen Kommentar hinterlassen, der mir einen neuen Post wert erscheint. Der Leser regt an, dass wir mit den Universitäten - oder wenigstens einer - Abkommen treffen, dass unsere Bachelorabsolventen zum Ersten Juristischen Staatsexamen zugelassen werden. Ein netter Gedanke, aber leider nicht so einfach umzusetzen und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Das Erste Juritische Staatsexamen ist nur zu einem geringen Anteil eine Universitätsprüfung, der weitaus größere Teil ist eine Staatsprüfung, die sich nach den Justizprüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer richtet. Darin ist genau beschrieben unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung zum Examen erfolgt. Die Entscheidung obliegt also schon rein formal nicht den Universitäten, sondern den Justizprüfungsämtern.

2. Inhaltlich unterscheidet sich das Studium an den Universitäten mit dem Ziel Staatsexamen und das FH Studium Wirtschaftsrecht ebenfalls sehr stark. Wir haben bei dem Studiengang Wirtschaftsrecht auf die für die Unternehmenspraxis wichtigen wirtschaftsrechtlichen Fächer unseren Schwerpunkt gesetzt. Dies hatte zur Folge, dass wir auf bestimmte Teile des klassischen juristischen Studiums verzichtet haben. So interessiert uns das Verwaltungsrecht nur, soweit es sich um Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt und Strafrecht nur, wenn es um Wirtschaftsstrafrecht geht. Auch Familien- und Erbrecht konnten wir stark einschränken, die für den richterlichen Dienst notwendigen Verfahrenskenntnisse sind bei uns entbehrlich. Gegenstand des Juristischen Staatsexamen sind aber gerade auch diese Materien, die wir weitgehend reduziert haben.
Umgekehrt hätten die  wesentlich breiter ausgebildeten Juristen der Universitäten Probleme mit unseren vertieften Kenntnissen des Wirtschaftsrechts, die sich in der klassischen juristischen Ausbildung allenfalls teilweise in Schwerpunktbereichen finden.

Ein Bachelorabsolvent Wirtschaftsrecht müsste deshalb aus formalen und inhaltlichen Gründen einen Teil des juristischen Universitätsstudiums absolvieren, um die Voraussetzungen für das Juritische Staatsexamen zu haben. Schnittmengen gibt es allerdings im Zivilrecht. Meiner Kenntnis nach hatten wir bislang 1 oder 2 Absolventen, die nach dem Wirtschaftsrechtstudium noch ein Universitätsstudium mit dem Ziel Staatsexamen absolviert haben und auch teilweise Scheine aus dem Zivilrecht anerkannt bekommen haben.

Umgekehrt haben und hatten wir bereits einige Studenten mit Erstem Juristischen Staatsexamen, die daran noch ein Wirtschaftsrechtsstudium angeschlossen haben. Auch wir erkennen hier nur relativ wenige Kurse aus dem juristischen Universitätsstudium an, auch mit Erstem Juristischen Staatsexamen müssen diese Studenten bei uns ins 1. Semester.

Gleichwohl arbeiten wir natürlich an der Zusammenarbeit mit den Universitäten, da ergeben sich genug Möglichkeiten.

MfG
Irmgard Küfner-Schmitt

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