Montag, 23. Januar 2012

Minijobs

Sogenannte Minijobs - richtig: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gem. § 8 SGB IV - sehen zur Zeit eine 400 Euro-Grenze vor. Viele unserer Studierenden haben ein solches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, obwohl dies vor Unternehmen nicht immer sinnvoll ist, da bei einem Minijob das Werkstudentenprivileg nicht greift. Die Regierungskoalition plant nun die Verdienstgrenze auf 450 Euro anzuheben
http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_koalition_verstaendigt_sich_auf_verbesserungen_fuer_minijobber/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__20509/Inhalte.aspx

Es gibt also bald Raum für die Verhandlung von Gehaltserhöhungen ;-)
IKS

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