Donnerstag, 2. Februar 2012

Kann man Jura malen?

Ich lehre seit nunmehr fast 18 Jahren an der HTW. Damit verbindet sich auch eine gewisse Grundüberzeugung, dass ich schon weiß, wie man Studenten Etwas beibringt. Andererseits bin ich auch immer offen mal Neues auszuprobieren. Aus der Zeit meines Dekanats habe ich noch die Erstellung eines Onlinetools für Tutoren mitgenommen. Wir wollen, dass unsere Tutoren auf bewährtes Wissen zurückgreifen können und stellen studiengangsbezogene Hilfestellungen zusammen, aber auch Hilfen bei Verwaltungsvorgängen und vor allen Dingen didaktische Werkzeuge. Dabei habe ich die "Fachlandkarten" kennengelernt. Für eine Fachlandkarte nehme man einen Flipchartblock und male darauf das zu vermittelnde Thema möglichst plakativ, bunt und verständlich.

Ich war skeptisch und erst mal der Ansicht, dass dies vielleicht nicht unbedingt für eine Hochschule die angemessene Form der Vermittlung von Lehrinhalten ist. Unterstützt von einer Grippe, die mich ans Haus gefesselt hat, habe ich es dann trotzdem versucht. Die Kommentare meiner Familie erspare ich Ihnen.

Heute habe ich ein paar meiner "Fachlandkarten" meinen Studenten vorgestellt und wenn die nicht völlig gelogen haben, fanden sie es gar nicht mal schlecht. Deshalb hier meine Frage: Kann man Jura malen und ist solche Malerei als didaktische Unterstützung an einer Hochschule am richtigen Platz? Führen bunte Bilder zu einer Niveauabsenkung oder unterstützen sie das Verständnis und ermöglichen damit eine Diskussion auf hohem Niveau?
Um die Frage zu beantworten, brauchen Sie natürlich ein Beispiel:

4 Kommentare:

  1. Sicherlich können Bilder eine didaktische Unterstützung darstellen, aber läge man in einer Veranstaltung Schwerpunkt darauf, würde ich mich schon etwas veralbert fühlen - trotzdessen ich grundsätzlich offen für neues bin.
    Als Diskussionsgrundlage jedoch vielleicht gut denkbar, etwa bei "strittigen" Themen - zur Förderung der Meinungsbildung. Das Ganze erinnert mich dann auch entfernt an die gute alte Lehrbuchkarrikatur. Wichtig: Originell umgesetzt muss es sein. Das Niveau hinge natürlich vom Kontext und den Diskutanten ab. Fazit: Hier und da als kleine Anekdote - sehr gerne; Zur Vermittlung wirklich relevanter Lerninhalte - bitte nicht unbedingt.

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  2. Damit wir uns nicht missverstehen: Ich selbst habe Vorlesungen genossen - und ich meine wirklich genossen - bei denen mich der Prof. allein mit der Kraft seiner Worte erreicht hat. Für meine Kollegen und Kolleginnen gilt dies sicher auch. Wir Juristen sind u.a. deshalb sehr zurückhaltend was didaktische "Spielereien" anbelangt. Unser Handwerkszeug ist die Sprache! Ich vertrete deshalb auch immer die Meinung, dass z.B. Power Point nur dann Sinn macht, wenn durch die Präsentation Strukturen deutlich werden und das gesprochene Wort visuell unterstützt wird. Viele PPT(x) sind für mich entbehrlich. Nun sagt man ja Juristen immer nach, dass sie (zu) konservativ sind. Deshalb meine Frage. Hilft eine "Fachlandkarte" oder verliert eine ordentliche rechtswissenschaftlich Vorlesung dadurch? Und eine ordentliche Lehre kann ein Bildchen niemals ersetzen, sondern höchstens unterstützen.

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    1. Eben in Sache Lehre (nicht nur juristischer, sondern ganz allgemein) gefallen mir konservative Methoden sehr, was widerum bedeutet, dass ich mich zeitweise nur schwer mit Extras oder Aufweichungen anfreunden kann. PowerPoint-Präsentationen sind da auch so etwas, dessen man manchmal schnell überdrüssig wird, da sie stellenweise einfach unnötig sind. Zum Wesentlichen:
      Für mich würde eine rechtswissenschaftliche Vorlesung grundsätzlich nicht daran verlieren. Vorausgesetzt, es wird in einem angemessenen Zeitrahmen begleitend eingebracht. Auch kann ich mir durchaus vorstellen, dass solch eine Karte, sinnvoll platziert, zum Verständnis beitragen kann.

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  3. Ganz spannende Frage. Ich denke, dass man Jura nicht nur malen kann, sondern sogar malen muß. Dazu gibt es ein interessantes Buch: BilderRecht. Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts. 2009 bei Springer erschienen.

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