Donnerstag, 16. Februar 2012

Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem erwachsenen Kind

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZR 15/10 - zur Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern Stellung genommen.
Grundsätzlich sind Eltern auch gegenüber ihren erwachsenen Kindern unterhaltspflichtig, bis diese ihre Ausbildung vollendet haben oder wirtschaftliche Selbständigkeit erlangt haben. §1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedoch vorrangig die Sicherung eines eigenen angemessenen Unterhalts. In welcher Höhe dies der Fall ist, ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, die sich an Leitlinien und Unterhaltstabellen (Düsseldorfer Tabelle) orientiert. Der Freibetrag bei erwachsenen Kindern liegt bei 1.100 Euro.
Die Besonderheit im vorliegenden Fall war, dass die Tochter ihre wirtschaftliche Selbsständigkeit bereits erlangt hat und später wieder verloren hat. In diesem Fall sah der BGH einen erhöhten Selbstbehalt des Vaters in Höhe von 1.400 Euro als angemessen an. Eltern dürfen sich mit ihren Lebensumständen darauf einstellen, dass ihre erwachsenen Kinder eine einmal erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit auch behalten und nicht mehr auf Elternunterhalt angewiesen sind. Deshalb war im vorliegenden Fall ein erhöhter Selbstbehalt gerechtfertigt.

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