Freitag, 28. Dezember 2012

Familienpflegezeit

Das vor einem Jahr in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz wird (noch) nicht angenommen. Ob dies an der Regelung selbst liegt oder daran, dass betroffene Arbeitnehmer zwischen Pflegezeit, Familienpflegezeit, Teilzeitanspruch aus dem TzBfG und Angeboten des Arbeitgebers (familienfrendliches Unternehmen) den Überblick verloren haben, darüber kann man trefflich spekulieren. Richtig ist sicher, dass solche Gesetze eine Anlaufphase brauchen, um sich in den Köpfen als Alternative zu verfestigen. Haben wir Geduld!

http://www.berliner-zeitung.de/politik/pflegezeit-fuer-familien-geringe-nachfrage-nach-pflege-auszeit,10808018,21306708.html

Freitag, 21. Dezember 2012

Die Granulat-Urteil des BGH: Gespaltene Auslegung von § 439 Abs. 1 BGB



Der BGH hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2012 – VIII ZR 226/11 seine richtlinienkonforme Auslegung des kaufrechtlichen Nachlieferungsanspruchs, der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH auch die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten umfasst, auf Verbrauchsgüterkaufverträge beschränkt. Zur Begründung beruft sich der Gerichtshof auf den potentiellen Willen des deutschen Gesetzgebers, der eine Ausdehnung der Nachlieferungsverpflichtung auf das gesamte Kaufrecht nicht gewollt haben würde (Rn. 22 ff.).

PONT

Frau Küfner-Schmitt bloggt ja bekanntlich gerne und jetzt betreibt sie noch einen Blog! Informieren Sie sich bitte über PONT unter www.pont-htw.blogspot.com

Sie sind herzlich eingeladen zum ersten PONT Vortragsabend im neuen Jahr
http://pont-htw.blogspot.de/2012/12/pont-vortrag-personalabbau-als.html

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Neuerungen 2013

Zum Jahresanfang gibt es ja immer viele neue Regelungen, die in Kraft treten. Auch wenn diese Regierung in Sachen Arbeits- und Sozialrecht relativ zurückhaltend ist, ändert sich 2013 doch einiges. Das BMAS hat dankenswerter Weise eine Zusammenstellung veröffentlicht

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/Das-aendert-sich%20im-neuen-Jahr-2013.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=9&cms_et_sub=DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/Das-aendert-sich%20im-neuen-Jahr-2013.html

Dienstag, 18. Dezember 2012

Summer School mit Moot Court in Vietnam - Ankündigung



In der 2. Julihälfte 2013 ist in Zusammenarbeit mit der Rechtshochschule Hanoi eine sieben- bis zehntägige Summer School mit Moot Court in oder außerhalb von Hanoi geplant. Das Thema der Summer School, lautet: „Menschenrechte und Grundrechte und ihr Einfluss auf die Zivilrechtsordnung“. Es werden einleitende Vorträge der beteiligten Professoren (Prof. Dr. Schmitz, Rechtshochschule Hanoi und Prof. Dr. Michael Jaensch, HTW) zu Rechtsquellen, Begrifflichkeit, Bindungswirkung, dogmatischen Grundlagen, Institutionen und Verfahren gehalten. Die teilnehmenden Studenten halten Vorträge in englischer Sprache zu Einzelfragen der Menschenrechte und Grundrechte. Ferner ist die Simulation einer Gerichtsverhandlung (Moot Court) vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Wirtschaftsjuristen (Bachelor/Master) und ist als AWE anrechenbar. Die Teilnehmerzahl ist auf sechs Studenten der HTW begrenzt. Es werden etwa ebenso viele Studenten der Rechtshochschule Hanoi teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme sind sehr gute Englischkenntnisse (Fähigkeit auf Englisch einen Vortrag zu halten und sich an Diskussionen zu beteiligen).
Nach der momentanen Planung wird erwartet, dass die teilnehmenden HTW-Studenten als Zuschuss zu ihren Reisekosten je 45 €/Tag aus Promos-Mitteln des DAAD und je 100 € aus Mitteln des Fachbereichs 3 erhalten werden. Die Unterkunft vor Ort soll aus Mitteln der Friedrich-Ebert-Stiftung bezuschusst werden. Es wird von einem Eigenanteil der HTW-Studenten in Höhe von ca. 500 € ausgegangen.

Interessenten wenden sich bitte unter Angabe der Englischkenntnisse bis zum 15. Januar 2012 per Email an Herrn Professor Jaensch (Michael.Jaensch@htw-berlin.de).

Montag, 10. Dezember 2012

Reisestipendien der Fulbright-Kommission 2013-14

Die Fulbright-Kommission schreibt für das amerikanische Studienjahr 2013-2014 Reisestipendien für deutsche Studenten der Universitäten und Fachhochschulen aus, die ihren Studienaufenthalt in den USA über ein deutsch-amerikanisches Hochschulpartnerschaftsprogramm arrangieren und (teil-) finanzieren.

Bewerben können sich:
· Bachelor-Studenten, die zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA (August/September 2013) mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen können und nach Abschluss des USA-Studiums ihr Bachelor-Programm an der deutschen Hochschule abschließen,
· Master-Studenten, die nach Abschluss des USA-Studiums ihr Studium an der deutschen Hochschule beenden.

Über die Bewerbungsrichtlinien und die zur Bewerbung notwendigen Unterlagen s. www.fulbright.de/tousa/stipendien.

Alle Bewerber reichen ihren vollständigen Stipendienantrag bis zum 21. Januar 2013 beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule ein (Poststempel).