Donnerstag, 28. März 2013

Das Ende der Leiharbeit?

Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich hier über eine Entscheidung des BAG zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berichtet
http://wir-htw.blogspot.de/2012/03/betriebsverfassungsrechtliche.html

Heute ist klar, dass das BAG wohl bereits damals eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (NZA 2004,1340)  zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen der Betriebsratsstärke gem. § 9 BetrVG vorbereitet hat. Bislang wurden Leiharbeitnehmer bei den Schwellen des § 9 BetrVG nicht mitgezählt, da sie nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind.

Am 13.3. entschied nun der 7. Senat, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellen des § 9 BetrVG mit zu zählen sind, d.h. die Zahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb beeinflusst die Größe des Betriebsrats.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16535&pos=6&anz=24&titel=Leiharbeitnehmer_zählen_im_Entleiherbetrieb

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, es dürfte jedoch spannend werden, wie das BAG diese 180 Grad Wende erklärt. Die im Frühjahr 2014 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen werden dadurch auch nicht ruhiger ablaufen. Ob sich Leiharbeit betriebswirtschaftlich überhaupt noch rechnet, sollte sich jedes Unternehmen auch neu überlegen.

PS: In diesem Zusammenhang bitte auch diesen Blog beachten
http://www.wir-htw.blogspot.de/2013/01/leiharbeit-und-schwellenwert-die-zweite.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen